Wann können wir behilflich sein?

Wann ist unsere Beratung hilfreich?

Rechtsanwalt Henning Schwarzkopf, M.C.L. ist in allen Bereichen der rechtlichen Beratung bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Vermögens- und Nachlassplanungen unter Einbeziehung von Monaco, Wohnsitznahme und Firmen-gründungen im Fürstentum tätig.

In gleichem Maße wird er regelmäßig bei Fragen zu Segel-, Motor und Superyachten in verschiedenen Ländern in Europa, Asien und Nordamerika konsultiert.

Er ist ferner Mitglied in Branchen-relevanten Organisationen und Vereinigungen.

Nachlassplanung und Asset Protection

Das Fürstentum Monaco bietet interessante Gestaltungsmöglichkeiten für (legale) Nachlassplanung und was im angelsächsischen Bereich als Asset Protection, also den Schutz des eigenen Vermögens vor Zugriffen Dritter, bezeichnet. Seine besonderen steuerlichen Gegebenheiten (keine Einkommensteuer und keine Erbschaft- und/ oder Schenkungsteuer in einem internationalen Umfeld mit erstklassigen, erfahrenen Fachleuten, außergewöhnlich hohem Schutz der Privatsphäre und umfassender persönlicher Sicherheit sowie die Verkehrsanbindung über den Flughafen Nizza dürfte einzigartig in der Welt sein. Wir sind seit vielen Jahren in Monaco ansässig und beratend tätig und stützen uns auf unsere in dieser Zeit entwickelten Netzwerk, deren Mitglieder tatsächlich mit nur wenigen Schritten erreichbar sind. Gleichermaßen sind wir über unsere Kanzleien und Zulassungen in Hamburg und Antibes, aber mit unseren Büros und Partnern in Singapur, Hongkong und Shanghai an wichtigen Standorten verbunden, um die mit den Mandanten abgestimmten Planung kompetent und effizient umzustzen.

 

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Wohnsitznahme

Monaco bietet als Wohnsitz außergewöhnliche Vorteile: Die Lage an der Riviera mit der Côte d´Azur und Orten wie Nizza, Cannes und St. Paul-de Vence auf der einen, Ligurien mit Bordighera, Sanremo und Portofino auf der anderen Seite, Stränden, Yachthäfen (mit dem spektakulären Yacht Club de Monaco), Golf- und Tennisanlagen, Hotels und Restaurants für höchste Ansprüche. Wichtig für die meisten unserer Mandanten aber die persönliche Sicherheit, um sich sorglos bewegen und die Annehmlichkeiten genießen zu können; sie wissen es daher zu schätzen, dass es nahezu keine Kriminalität gibt.

Wohnraum (d.h. nahezu ausschließlich Wohnungen) steht allen Größen und Ausstattungen zum Kauf oder zur Miete zur Verfügung.

Das Fürstentum ist kein Mitglied der Europäischen Union, so dass die Regelungen der Freizügigkeit des Wohnsitzes für EU – Bürger in Monaco nicht gilt und beantragt werden muss.  Wir beraten und begleiten unsere Mandanten bei allen Schritten von der Vorbereitung der Unterlagen und Belege, der Vorlage bei der Behörde und den Gesprächen. Dabei kommt unseren Mandanten unsere jahrzehntelange Erfahrung und die Kontakte zu den zuständigen Sachbearbeitern zugute.

Um einen Wohnsitz in Monaco erfolgreich zu beantragen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfült sein:

Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist und sich länger als drei Monate im Jahr in Monaco aufhalten oder sich im Fürstentum niederlassen möchte, muss bei den monegassischen Behörden eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Für Minderjährige unter 16 Jahren wird keine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt.

Nach der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis kann eine „vorläufige“ Karte mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt werden, für die es keine besonderen Anforderungen an die Aufenthaltsdauer gibt. Die Gebühr für diese Karte beträgt 10 €.

Bedingungen

Die Voraussetzungen für Ausländer, die sich in Monaco niederlassen wollen, variieren je nach der Staatsangehörigkeit des Antragstellers.

In allen Fällen müssen Sie nachweisen können, dass Sie:

  • eine Unterkunft in Monaco haben, die groß genug ist, um die dort lebenden Personen unterzubringen, indem Sie: 
    • Eigentum an einem Haus oder einer Wohnung erwerben oder
    • Geschäftsführer oder Gesellschafter einer Fierma sind, die ein Haus oder eine Wohnung in Monaco besitzt oder
    • ein Haus oder eine Wohnung mieten oder
    • sich bei einem bei einem nahen Verwandten, dem Ehe- oder Lebenspartner, mit dem Sie als Paar zusammenleben
    •  
  • ausreichende finanzielle Mittel besitzen, indem Sie :
    • ein Gehalt beziehen; oder
    • berufliche Einkünfte (selbständige gewerbliche Tätigkeit oder über eine Gesellschaft) haben; oder
    • über ausreichende Ersparnisse verfügen (der Betrag, der als ausreichend erachtet wird, hängt von der Bank in Monaco ab, die die Referenz ausstellt); oder
    • von einen Verwandten, Ehegatten oder Partner, mit dem Sie als Paar zusammenleben unterstützt werden.
    •  
  • Über einen guten Leumund verfügen, der durch eine Kopie Ihres Strafregisterauszugs aus dem Land oder den letzten beiden Ländern, in denen Sie sich in den letzten fünf Jahren vor Ihrer Antragstellung in Monaco aufgehalten haben, nachgewiesen werden sollte.

Gesellschaftsgründungen und Start-Ups

Auch wenn das Fürstentum Monaco nicht anstrebt, als Standort für Gesellschaftsgründungen  Singapur, Hongkong, der Isle of Man oder anderen „Steueroasen“ nachzueifern, so gibt es doch Gründe, ein Unternehmen in Monaco zu gründen.

In Betracht kommen folgende Gesellschaften vor allem die „société à responsabilité limitée“ oder SARL. Sie ist eine der am häufigsten genutzten Rechtsformen.

Sie beschränkt die Haftung ihrer Gesellschafter auf die Höhe ihrer Einlagen. Das einzuzahlende Kapital ist für Firmengründer verhältnismäßig niedrig und sie benötigt nur einen geschäfstführer.

Ihre Merkmale:

  • Für die Gründung einer SARL sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Es gibt keine Höchstzahl von Gesellschaftern (siehe Artikel 35-1 des Code de commerce)
  • Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein.
  • Die SARL muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Deshalb scheiden freie Berufe und nichtgewerbliche Tätigkeiten aus. Bestimmte Aktivitäten können von einer SARL nicht ausgeübt werden, wie z. B. Finanz- und Versicherungswesen, mit Ausnahme der Vermittlung von Versicherungen.

Das Mindeststammkapital für eine SARL beträgt € 15.000. Es kann sich aus Bareinlagen (Geld) und/oder Sacheinlagen (Ausrüstung, Patent, etc.) zusammensetzen. Einlagen in Form von Fähigkeiten oder Dienstleistungen sind nicht zulässig.

Start – up:

Seit mehreren Jahren hat Monaco, angeführt von Fürst Albert, erkannt, dass es dank seiner besonderen geografischen Lage, steuerlichen Vorteile und Anziehungskraft im besonderen Maße prädestiniert ist, junge entwicklungsfähige Firmengründer mit ihren Start-Up Plänen in Monaco anzusiedeln und sie vielerlei Hinsicht zu unterstützen und Ihnen das Umfeld zur Verfügung zu stellen, in dem sie forschen, planen und sich entfalten können. Es ist mit einem besonders leitungsfähigen Internetsystem, einer eigenen Universität sowie den Hochschulen in und um Nizza (auch Sophia Antiopolis) und der Verkehrsanbindungen über den Flughafen Nizza und die TGV – Bankverbindungen ein Standort entstanden, der sich durchaus mit dem Silicon Valley in Kalifornien vergleichen läßt.

 

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Yachten

Die Lage am Mittelmeer hat des Fürstentum Monaco seit Jahrhunderten bis heute geprägt. In seinen beiden geschützten Häfen lagen schon die Yachten von griechischen Reedern wie Onassis oder Niarchos und wurden in jüngster Zeit von denen mehrerer Oligarchen abgelöst. Daneben schaukeln eine Vielzahl von teuren, außergewöhnlichen, aber auch lediglich erfolgreichen Rennyachten vor sich hin und warten auf ihren Einsatz. Nach der Fertigstellung des spektakulären Clubhauses des Yacht Club de Monaco und der Neuausrichtung der jährlich stattfindenden „Monaco Yacht Show“, der weltweit führenden Messe für Superyachten, ist Monaco inzwischen das Zentrum Yachtbranche geworden. Dort haben sich alle führenden Unternehmen der Branche angesiedelt.

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